Praxisanleitung nach Weiterbildungsverordnung gemäß § 53 Fachschulordnung des Sächsischen Staatsministreriums für Kultus und Sport.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Praxisanleiter / Praxisanleiterin.

Weiterbildungsinhalte

Allgemeine Grundlagen
Planung berufspraktischer Ausbildung
berufspraktische Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich
Gestaltung und Förderung von Lernprozessen
Lernfortschrittsbewertung
Die Maßnahme endet mit einem Kolloquium

Aufnahmevoraussetzungen an der Weiterbildungseinrichtung

Allgemeiner Antrag mit:

Berufsabschluss als Erzieher bzw. Sozialpädagoge
Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit Nachweis der Berufserfahrung von 24 Monaten
Erklärung des Arbeitgebers mit der Genehmigung der Weiterbildung