Berufsbild

Staatlich geprüfte Sozialassistenten sind Absolventen einer Erstausbildung in Bereichen der Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie Betreuung behinderter Menschen und werden als Assistenten der jeweiligen Fachkräfte eingesetzt. Sie verfügen über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden.

Sozialassistenten helfen ihren Klienten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Familien und Einzelpersonenhaushalten. Dabei unterstützen Sie die jeweiligen Fachkräfte der Einrichtungen und können die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig übernehmen. Sie führen pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen aus.

Einsatzmöglichkeiten

  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Behindertenhilfe
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen

Ausbildungsinhalte

Während der 2-jährigen Ausbildung erwerben die Schüler Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die den vielfältigen Anforderungen der Handlungsfelder Kinder- und Jugendhilfe, Pflege sowie Betreuung behinderter Menschen gerecht werden.
Dabei geht es um die Entwicklung von aufgaben- und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen. Deshalb findet der Unterricht in Lernfeldern statt. Die Lernfelder bilden thematische Einheiten, die sich auf die komplexen beruflichen Aufgaben beziehen.

Projektarbeit, fächerübergreifender Unterricht und die Verknüpfung von Theorie und Praxis sind wesentliche Elemente des Unterrichts besonders im zweiten Ausbildungsjahr.

Die vier mehrwöchigen Berufspraktika in Kinder-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen werden von Fachlehrern der ausbildenden Schule betreut. Die Schüler werden außerdem einer Fachkraft der Praktikumsstelle zugeordnet.

Die praktische Ausbildung dient schwerpunktmäßig der Beobachtung sozialpädagogischer und sozialpflegerischer Arbeit und der Erkundung ihrer Bedingungen und Strukturen. Die Praktikanten begleiten und unterstützen die Fachkräfte in ihrer Arbeit und übernehmen selbst überschaubare Aufgaben.

Der Abschluss als staatlich geprüfter Sozialassistent ermöglicht in Verbindung mit einem Realschulabschluss den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifikation an der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen, z. B. als Erzieher oder Heilerziehungspfleger.
Bei der Aufnahme in die Berufsfachschule für Altenpflege kann auf Antrag das erste Ausbildungsjahr erlassen werden.

Voraussetzungen

Zweijährige Ausbildung
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
persönliche, körperliche und geistige Eignung
Verkürzte einjährige Ausbildung
Abitur oder gleichwertiger Bildungsabschluss
persönliche, körperliche und geistige Eignung
Persönliche Voraussetzungen
Bereitschaft zur Arbeit mit Menschen
Sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
Psychische Belastbarkeit und Stabilität
Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit
Einfühlungsvermögen und Selbstkontrolle

Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Im Anschluss Möglichkeit der weiterführenden Ausbildung: