Pflegefachfrau/-fachmann

Allgemeines

Mit der Reform der Pflegeberufe werden seit dem 1. Januar 2020 die Berufe Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Kinderkrankenpfleger/in gemeinsam zur Pflegefachfrau/mann ausgebildet. Ziel ist eine generalistische Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen medizinischen Versorgungsbereichen.

Die Ausbildung erfolgt in Kooperationsverbünden zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen der Akut- oder Langzeitpflege (Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen) in Zusammenarbeit mit Pflegeschulen.

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungvergütung durch den Träger.

Bewerbung

Schüler bewerben sich bei einem Träger ihrer Wahl (Krankenhaus, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen) und schließen mit dem Träger den Ausbildungsvertrag ab.
Der theoretische Unterricht findet in Absprache mit dem Träger an einer Berufsfachschule (Pflegeschule) seiner Wahl statt, das sind WIR.

Während der Praktika durchläuft die/der Auszubildende verschiedene Bereiche der stationären und ambulanten Einrichtungen der Akut- oder Langzeitpflege innerhalb von Kooperationsverbünden.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/mann ist auch als Umschulung dauerhaft für drei Jahre förderfähig.

Gliederung und Inhalte der Ausbildung
  • 2100 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Pflegeschule
  • mind. 2500 Stunden Praxiseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung und dessen Kooperationspartnern
Unterricht an der Pflegeschule:
  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
  • Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
Praxiseinsätze beim Träger und Kooperationspartnern:
1. und 2. Ausbildungsjahr:
  • 10 Wochen Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
  • 10 Wochen Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • 10 Wochen Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • 10 Wochen Pflichteinsatz ambulante Pflege
  • 3 Wochen Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
3. Ausbildungsjahr:
  • 3 Wochen Pflichteinsatz in der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung
  • 16,5 Wochen Vertiefungseinsatz im Bereich eines der fünf Pflichteinsätze beim Träger der praktischen Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen
  • mittlerer Schulabschluss/gleichwertig anerkannter Abschluss oder
    • Hauptschulabschluss plus erfolgreich abgeschlossene
      • mindestens zweijährige Berufsausbildung
      • mindestens einjährige Aisstenz- oder Helferausbildung gemäß den Mindestanforderungen der ASMK/GMK
      • "alte" Helferausbildungen nach landesrecht (Beginn bis 31.12.2019)
    • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zenhjährigen allgemeine Schulbildung

Wenn Sie sich für eine Ausbildung interessieren oder Kooperationspartner in unserem Kooperationsverbund werden möchten, sprechen Sie uns jetzt schon an, wir beraten Sie gern!

Freie Schulen Annaberg
Scheibnerstraße 11/12
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 1854-0