Schulleiterin

Dr. Anja Richter
03733 1854-0 oder 03733 1854-11
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Stellvertretende Schulleiterin

Antje Hoffmann
03733 1854-13
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Sekretariat

Corinna Höber
03733 1854-0

Fax: 03733 1854-29
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Hier können alle Schüler/innen und Teilnehmer/innen von Maßnahmen nach Stundentafel ihren jeweiligen Wochenstundenplan über das Internet abrufen.

Dazu ist folgende Verfahrensanweisung zu beachten:

  • Klicken Sie auf den Button "Hier gehts zum Stundenplan" weiter unten auf dieser Seite
  • Wählen Sie die entsprechende Woche aus
  • Geben Sie nun Ihre Teilnehmernummer (zu finden auf Ihrem Schulvertrag) in das nebenstehende Feld ein
  • Ein Klick auf den Doppelpfeil neben dem Eingabefenster der Teilnehmernummer macht nun den jeweiligen Klassen- bzw. Maßnahmestundenplan sichtbar
  • Ein Ausdruck ist über "Diese Seite drucken" möglich

 Hier gehts zum Stundenplan

Bewerbertraining - wie bewerbe ich mich richtig?


 Informationsplattform Bewerbung-Ideal.de

 Tipps zur Bewerbung

 Bewerbungsforum
Wenn Sie sich für eine Ausbildung entschieden haben, sollten Sie sich bei uns umgehend schriftlich bewerben, da für die Aufnahme an eine Schule auch die zeitliche Reihenfolge des Eingangs von Bewerbungsunterlagen berücksichtigt wird.

Bewerbung

Dazu sind zunächst nachfolgend aufgeführte Unterlagen beim Schulträger einzureichen

  1. Bewerbungsschreiben
    mit Angabe zum gewünschten Schulstandort
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. ein Passbild (Bewerbungsfoto)
  4. beglaubigte Kopien des Schulabschlusszeugnisses
    (vorab ist eine Kopie des aktuellen Halbjahres -oder Schuljahreszeugnisses ausreichend)
  5. Nachweise zu breits absolvierten Praktika
  6. ärztliches Attest (kann nachgereicht werden
    • körperliche Eignung mit Berufsbezug
      (bei Volljährigkeit)
    • Erstuntersuchung mit Berufsbezug
      (bei Minderjährigkeit)

Bei positivem Ergebnis der Entscheidung erhalten Sie vom Schulträger einen Schulvertrag zur Begründung des Rechtsverhältnisses als Schüler. Eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Abschlusszeugnisses als Voraussetzung der Wirksamkeit des Schulvertrages muss bis zum ersten Unterrichtstag vorliegen.