Praxisanleitung nach Weiterbildungsverordnung gemäß § 53 Fachschulordnung des Sächsischen Staatsministreriums für Kultus und Sport.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Praxisanleiter / Praxisanleiterin.

Weiterbildungsinhalte

Allgemeine Grundlagen
Planung berufspraktischer Ausbildung
berufspraktische Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich
Gestaltung und Förderung von Lernprozessen
Lernfortschrittsbewertung
Die Maßnahme endet mit einem Kolloquium

Aufnahmevoraussetzungen an der Weiterbildungseinrichtung

Allgemeiner Antrag mit:

Berufsabschluss als Erzieher bzw. Sozialpädagoge
Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit Nachweis der Berufserfahrung von 24 Monaten
Erklärung des Arbeitgebers mit der Genehmigung der Weiterbildung
Behandlungspflege nach Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe - Sächs-GfbWBVO vom 22.05.2007, rechtsbereinigt mit Stand vom 02.07.2013
Im Zuge der Gleichstellung der Pflegefachkräfte ist es erforderlich, dass sich die Altenpflegefachkräfte mit einer Ausbildungszeit von zwei Jahren dem Thema „Ausführen ärztlicher Verordnungen“ stellen und ihr Fachwissen erweitern.

Ziel der Weiterbildung ist deshalb der Kompetenzerwerb zur selbstständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in der Behandlungspflege sowie der Erwerb eines vertiefenden fachtheoretischen Wissens und Umgang mit Grenzen im o.g. Fachgebiet.
Neu seit 01. Oktober 2014 (SächsBeWoGDVO)

Alle Heilerziehungspfleger/-innen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang Behandlungspflege nach § 34 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 22 SächsGfbWBVO können als Pflegefachkraft in Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige und ältere Menschen eingesetzt werden.

Weiterbildungsinhalte

Pflegewissenschaft
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
Durchführung ärztlicher Verordnungen
Rechtslehre
Hospitation in einer chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 300 Stunden, davon 200 Präsenzstunden (einschließlich 16 Stunden praktischer Weiterbildung im Rahmen einer Hospitation) und 100 Stunden als Selbststudium.

Aufnahmevoraussetzungen an der Weiterbildungseinrichtung

Allgemeiner Antrag mit:

Zeugnis und Berufsurkunde in der Fachrichtung Altenpflege (zweijährige Ausbildung) oder Abschluss als Heilerziehungspfleger, je eine beglaubigte Kopie
Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form
Erklärung des Arbeitgebers mit der Genehmigung der Weiterbildung
Zertifikat über die Befähigung für die Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft nach § 53c  SGB XI. Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers.
Teilnahmebedingungen: Vorab ist ein Orientierungspraktikum in einer vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung im Umfang von 40 Stunden nachzuweisen.

Weiterbildungsinhalte

1. Basismodul (100 Unterrichtsstunden)
Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
Grundkenntnisse der Demenzerkrankung
Grundkenntnisse über Pflege und Pflegedokumentation
Erster Hilfe Kurs
2. Betreuungspraktikum (80 Stunden/2Wochen)
3. Aufbaumodul (60 Unterrichtsstunden)
Vertiefung Kenntnisse der Kommunikation und Interaktion
Rechtskunde
Hauswirtschaft und Ernährungslehre
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
Bewegung für Menschen mit Demenz
Kommunikation und Zusammenarbeit im Pflegeteam
Für unsere Ausbildungen wird ab Juni 2021 kein Schulgeld mehr erhoben, ebenso keine Aufnahmegebühr und keine Prüfungsgebühr!