Praxisanleitung nach Weiterbildungsverordnung gemäß § 53 Fachschulordnung des Sächsischen Staatsministreriums für Kultus und Sport.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Praxisanleiter / Praxisanleiterin.
Weiterbildungsinhalte
Allgemeine Grundlagen | |
Planung berufspraktischer Ausbildung | |
berufspraktische Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich | |
Gestaltung und Förderung von Lernprozessen | |
Lernfortschrittsbewertung | |
Die Maßnahme endet mit einem Kolloquium |
Aufnahmevoraussetzungen an der Weiterbildungseinrichtung
Allgemeiner Antrag mit:Berufsabschluss als Erzieher bzw. Sozialpädagoge | |
Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit Nachweis der Berufserfahrung von 24 Monaten | |
Erklärung des Arbeitgebers mit der Genehmigung der Weiterbildung |
Behandlungspflege nach Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe - Sächs-GfbWBVO vom 22.05.2007, rechtsbereinigt mit Stand vom 02.07.2013
Im Zuge der Gleichstellung der Pflegefachkräfte ist es erforderlich, dass sich die Altenpflegefachkräfte mit einer Ausbildungszeit von zwei Jahren dem Thema „Ausführen ärztlicher Verordnungen“ stellen und ihr Fachwissen erweitern.
Ziel der Weiterbildung ist deshalb der Kompetenzerwerb zur selbstständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in der Behandlungspflege sowie der Erwerb eines vertiefenden fachtheoretischen Wissens und Umgang mit Grenzen im o.g. Fachgebiet.
Ziel der Weiterbildung ist deshalb der Kompetenzerwerb zur selbstständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in der Behandlungspflege sowie der Erwerb eines vertiefenden fachtheoretischen Wissens und Umgang mit Grenzen im o.g. Fachgebiet.
Neu seit 01. Oktober 2014 (SächsBeWoGDVO)
Alle Heilerziehungspfleger/-innen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang Behandlungspflege nach § 34 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 22 SächsGfbWBVO können als Pflegefachkraft in Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige und ältere Menschen eingesetzt werden.
Alle Heilerziehungspfleger/-innen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang Behandlungspflege nach § 34 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 22 SächsGfbWBVO können als Pflegefachkraft in Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige und ältere Menschen eingesetzt werden.
Weiterbildungsinhalte
Pflegewissenschaft | |
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen | |
Durchführung ärztlicher Verordnungen | |
Rechtslehre | |
Hospitation in einer chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses | |
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 300 Stunden, davon 200 Präsenzstunden (einschließlich 16 Stunden praktischer Weiterbildung im Rahmen einer Hospitation) und 100 Stunden als Selbststudium. |
Aufnahmevoraussetzungen an der Weiterbildungseinrichtung
Allgemeiner Antrag mit:Zeugnis und Berufsurkunde in der Fachrichtung Altenpflege (zweijährige Ausbildung) oder Abschluss als Heilerziehungspfleger, je eine beglaubigte Kopie | |
Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form | |
Erklärung des Arbeitgebers mit der Genehmigung der Weiterbildung |
Zertifikat über die Befähigung für die Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft nach § 53c SGB XI. Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers.
Teilnahmebedingungen: Vorab ist ein Orientierungspraktikum in einer vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung im Umfang von 40 Stunden nachzuweisen.
Weiterbildungsinhalte
1. Basismodul (100 Unterrichtsstunden) |
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Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion | |
Grundkenntnisse der Demenzerkrankung | |
Grundkenntnisse über Pflege und Pflegedokumentation | |
Erster Hilfe Kurs | |
2. Betreuungspraktikum (80 Stunden/2Wochen) |
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3. Aufbaumodul (60 Unterrichtsstunden) |
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Vertiefung Kenntnisse der Kommunikation und Interaktion | |
Rechtskunde | |
Hauswirtschaft und Ernährungslehre | |
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung | |
Bewegung für Menschen mit Demenz | |
Kommunikation und Zusammenarbeit im Pflegeteam |