Jährliche berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter Pflege (3-tägig, 24 Unterrichtsstunden)

- immer im Herbst eines jeden Jahres  -

Nächster Termin: 28. bis 30.10.2024

Wir bitten Sie, sich rechtzeitig bei uns anzumelden oder vormerken zu lassen, wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur bei ausreichender Teilnehmerzahl starten können.

Kosten: 300 € je Teilnehmer

Anmeldeschluss: jeweils Ende September
 
Anmeldung telefonisch unter 03733 1854-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unser Anmeldeformular per Fax unter 03733 1854-29.


Jährliche Auffrischungsfortbildung für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI (zweitägig)


- immer im Mai und November eines jeden Jahres -

Nächster Termin: 16./17. Mai 2024 und 21./22. November 2024

Wir bitten Sie, sich rechtzeitig bei uns anzumelden oder vormerken zu lassen, wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur bei ausreichender Teilnehmerzahl starten können.

Kosten: 120 €

Anmeldeschluss: jeweils Ende März sowie Ende September
 
Anmeldung telefonisch unter 03733 1854-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unser Anmeldeformular per Fax unter 03733 1854-29.


Praxistag für Praxisanleiter, Fachbereich Sozialwesen:

Nächster Termin: immer im Mai eines jeden Jahres

Kosten: 75,- € je Teilnehmer

Anmeldeschluss:
jeweils Ende Februar

Wir bitten Sie, sich rechtzeitig bei uns anzumelden oder vormerken zu lassen, wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur bei ausreichender Teilnehmerzahl starten können.


Der Praxistag richtet sich an Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die an der praktischen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern mitwirken.
In der jährlich stattfindenen Fortbildung werden Themen rund um die praktische Ausbildung wie Begleitung der Praktikanten, arbeiten mit Lernsituationen, Reflexion, Kooperation mit der Fachschule bis hin zur Prüfungsvorbereitung besprochen.

Nähere Infos siehe auch unter "Weiterbildungen"

Anmeldung telefonisch unter 03733 1854-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Fortbildung für pädagogische Fachkräfte zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter Erzieher:

Nächster Termin: 21. November 2024 bis 6. Februar 2025 (jährlich November bis Februar)

10 Termine berufsbegleitend, jeweils donnerstags von 7:30 bis 14:45 Uhr.

Wir bitten Sie, sich rechtzeitig bei uns anzumelden oder vormerken zu lassen, wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur bei ausreichender Teilnehmerzahl starten können.


Kosten: 700 € je Teilnehmer

Anmeldschluss: jeweils Ende August

              
Nähere Infos siehe auch unter "Weiterbildungen"


Anmeldung telefonisch unter 03733 1854-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unser Anmeldeformular per Fax unter 03733 1854-29.

Jugendwohnheim in Annaberg-Buchholz

Das Jugendwohnheim liegt in unmittelbarer Nähe des Schulstandortes Annaberg-Buchholz, Scheibnerstraße.

  • 57 Plätze für weibliche und männliche Auszubildende
  • jedes Zimmer mit TV, Telefon, Dusche und WC
  • Verpflegung möglich (Halbpension)
  • Gemeinschaftsküche / Gemeinschaftsräume
  • Betreuung
  • Waschmaschine
  • Computerzimmer mit Internetzugang

Kosten

 EinzelzimmerDoppelzimmer
Gesamtmiete pro Monat 246,00 € 186,00 €

Finanzierungshilfen

Für Schüler und andere Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen der Einrichtung steht ein umfangreiches Instrumentarium zur finanziellen und organisatorischen Förderung der Ausbildung zur Verfügung.



Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von

  1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z. B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG),
  2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG),
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG),
  4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG),
  5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG),
  6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG),
  7. Höheren Fachschulen und Akademien (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG),
  8. Hochschulen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG).

Schüler/innen, die eine der hier unter 1. bis. 3. genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwenig auswärts untergebracht sind.

Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

(Quelle: www.bafoeg.bmbf.de)

Förderung über Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Der Bildungsgutschein ist eine Maßnahme zur Förderung beruflicher Bildung durch die Arbeitsagentur.

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.

Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein,

  • um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
  • eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
(Quelle: www.arbeitsagentur.de)

Förderung durch Bildungskredit

"Wer kann den Bildungskredit bekommen?"

Berechtigt sind volljährige Schüler/innen und Studierende, für die jeweils bestimmte Bedingungen gelten.

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht.Es handelt sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.

Berechtigt sind volljährige Schüler/innen, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung.

Ferner sind Studierende zum Bezug des Kredites berechtigt, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden.

Dazu gehören Studierende, die

  • die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
  • eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben; bei Studierenden in Bachelorstudiengängen reicht eine Erklärung der Ausbildungsstätte, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs erbracht haben,
  • den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
  • bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, für einen postgradualen Studiengang, z. B. Masterstudiengang.

Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.
(Quelle: www.bafoeg.bmbf.de)

Meister-BAföG - hierzu beraten wir Sie sehr gern auch direkt an unserer Schule! (03733 1854-0 Frau Dr. Richter)
(Quelle: www.aufstiegs-bafoeg.de)

Sie wollen beruflich aufsteigen?

  • Nach Ihrer Sozialassistentenausbildung eine weiterführende Ausbildung zum Erzieher machen?
  • Nach Ihrer Ausbildung zum Masseur/medizinischer Bademeister eine weiterführende Ausbildung zum Physiotherapeut machen?
  • Eine Fortbildung zum Techniker / zur Technikerin machen?
  • Eine Fortbildung zum Betriebswirt / zur Betriebswirtin (HWK) machen?
  • Eine Fortbildung zum Fachkrankenpfleger / zur Fachkrankenpflegerin machen?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. "Meister-BAföG" - unterstützt Sie hierbei finanziell.

Das vom Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Mit Darlehensteilerlassen werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und zum Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für  die berufliche Bildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/ Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/ Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Die Förderung des AFBG

  • Gefördert wird eine Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht förderschädlich.
  • Gefördert werden sowohl Vollzeit- wie auch Teilzeitmaßnahmen.
  • Die Förderung beinhaltet Zuschüsse wie auch zinsgünstige Darlehensanteile.
  • Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen.
  • Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.
  • Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wird auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystem verlangt.


Wer kann "Meister-BAföG" bekommen?

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Welche Aufstiegsmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes-oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Nicht gefördert werden allerdings Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie z. B. ein Mindeststundenumfang von 400 Unterrichtsstunden erfüllt sein.

(Quelle: www.aufstiegs-bafoeg.de)
Pflegefachfrau/-fachmannWir, die Freien Schulen Annaberg, sind eine von mehreren Einrichtungen der ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH. Als freier Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen bieten wir Ausbildungen und Weiterbildungen in den Bereichen "Soziales und Pflege" und "Therapeutik" an.

In unserem Hause finden Sie die Berufsfachschule und Fachschule für Sozialwesen, die Berufsfachschule für Physiotherapie, Berufsfachschule für Pflegehilfe sowie die Berufsfachschule für Altenpflege mit der ihr angeschlossenen Mitteldeutschen Pflegeakademie.

Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland weist auf einen enorm ansteigenden Fachkräftebedarf im Bereich sozialer und Pflegeberufe hin. Dem wollen wir Rechnung tragen, indem wir in genau diesen Berufen ausbilden. Sicher ist auch etwas für Sie dabei.


Unser Angebot an Ausbildungen richtet sich an Schulabgänger aller Schularten, aber auch an Umschulungs- bzw. Weiterbildungsinteressierte. Sämtliche Berufe werden bei uns in Vollzeit ausgebildet, d. h. Theorie und Praxis liegen in einer Hand.

Es erwartet Sie, liebe Interessierten, ein sehr interessanter und praxisnaher Unterricht in modern eingerichteten Ausbildungsräumen sowie ein erfahrenes und kompetentes Lehrerteam. Für sämtliche Berufe stehen ausreichende Praktikumsplätze in der Region bereit. Während der Praktika werden unsere Schüler durch Lehrkräfte der Schule betreut. Die umfasst sowohl regelmäßige Besuche in den Praktikumseinrichtungen sowie stetige Begleitung in organisatorischen und Bildungsfragen.

Für Schüler und andere Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen der Einrichtung steht ein umfangreiches Instrumentarium zur finanziellen und organisatorischen Förderung der Ausbildung zur Verfügung.

Sämtliche Bildungsgänge schließen mit allgemein anerkannten und bundesweit gültigen Berufsabschlüssen ab.

Derzeit befinden sich ca. 180 Schüler aus verschiedenen Bundesländern an den Berufsfachschulen und Fachschulen in Annaberg-Buchholz.

Gute Prüfungsergebnisse und sehr gute Beschäftigungsquoten nach Abschluss sind Zeugnis unserer praxisnahen und zukunftsorientierten Ausbildungsqualität.

Die reizvolle Lage unserer Stadt im Herzen des Erzgebirges sowie eine ausgewogene Infrastruktur machen unsere Kleinstadt zu einem attraktiven Ausbildungsort für junge Leute. Hier bieten wir auch die Möglichkeit, für die Dauer der Ausbildung in unseren Wohnheimen bzw. Wohngemeinschaften zu wohnen.