Berufsbild

Staatlich geprüfte Sozialassistenten sind Absolventen einer Erstausbildung in Bereichen der Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie Betreuung behinderter Menschen und werden als Assistenten der jeweiligen Fachkräfte eingesetzt. Sie verfügen über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden.

Sozialassistenten helfen ihren Klienten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Familien und Einzelpersonenhaushalten. Dabei unterstützen Sie die jeweiligen Fachkräfte der Einrichtungen und können die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig übernehmen. Sie führen pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen aus.

Einsatzmöglichkeiten

  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Behindertenhilfe
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen

Ausbildungsinhalte

Während der 2-jährigen Ausbildung erwerben die Schüler Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die den vielfältigen Anforderungen der Handlungsfelder Kinder- und Jugendhilfe, Pflege sowie Betreuung behinderter Menschen gerecht werden.
Dabei geht es um die Entwicklung von aufgaben- und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen. Deshalb findet der Unterricht in Lernfeldern statt. Die Lernfelder bilden thematische Einheiten, die sich auf die komplexen beruflichen Aufgaben beziehen.

Projektarbeit, fächerübergreifender Unterricht und die Verknüpfung von Theorie und Praxis sind wesentliche Elemente des Unterrichts besonders im zweiten Ausbildungsjahr.

Die vier mehrwöchigen Berufspraktika in Kinder-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen werden von Fachlehrern der ausbildenden Schule betreut. Die Schüler werden außerdem einer Fachkraft der Praktikumsstelle zugeordnet.

Die praktische Ausbildung dient schwerpunktmäßig der Beobachtung sozialpädagogischer und sozialpflegerischer Arbeit und der Erkundung ihrer Bedingungen und Strukturen. Die Praktikanten begleiten und unterstützen die Fachkräfte in ihrer Arbeit und übernehmen selbst überschaubare Aufgaben.

Der Abschluss als staatlich geprüfter Sozialassistent ermöglicht in Verbindung mit einem Realschulabschluss den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifikation an der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen, z. B. als Erzieher oder Heilerziehungspfleger.
Bei der Aufnahme in die Berufsfachschule für Altenpflege kann auf Antrag das erste Ausbildungsjahr erlassen werden.

Voraussetzungen

Zweijährige Ausbildung
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
persönliche, körperliche und geistige Eignung
Verkürzte einjährige Ausbildung
Abitur oder gleichwertiger Bildungsabschluss
persönliche, körperliche und geistige Eignung
Persönliche Voraussetzungen
Bereitschaft zur Arbeit mit Menschen
Sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
Psychische Belastbarkeit und Stabilität
Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit
Einfühlungsvermögen und Selbstkontrolle

Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Im Anschluss Möglichkeit der weiterführenden Ausbildung:

Seiteneinsteiger aufgepasst!
Neue Herausforderung gesucht?

Dann komm zu uns und lasse dich weiterbilden zur Erzieherin/zum Erzieher!

Finanzierung über Sächsische Aufbaubank:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/das-afbg-in-sozialen-berufen/das-afbg-in-sozialen-berufen.html



Schüler, die den Ausbildungsgang Erzieher belegen, können parallel zu ihrer dreijährigen Ausbildungszeit die Fachhochschulreife erwerben.
Dies befähigt zur Aufnahme eines Studiums (zusätzlicher Mathematik- und Englischunterricht, gezielte Prüfungsvorbereitung zur Fachhochschulreife, zusätzliches Schulgeld: 20 Euro/Monat).
 

Berufsbild

Erzieher sind in der vorschulischen Erziehung, in der Heimerziehung sowie in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig.

In der Kindertagesstätte betreuen sie die Kinder in Gruppen, fördern das soziale Verhalten und helfen dem einzelnen Kind bei seiner Entwicklung. Sie regen die Kinder zu körperlich, geistig und musisch ausgerichteten Betätigungen an. Dabei malen, basteln und singen sie mit den Kindern, erzählen ihnen Geschichten und machen Ausflüge.

In der Heimerziehung sind sie wichtige Bezugspersonen für die Kinder und Jugendlichen und nehmen soweit wie möglich die Elternstelle ein. Sie sorgen für Körperpflege, Essen und Bekleidung, motivieren zu Freizeitbeschäftigungen und organisieren Ferienaufenthalte. Darüber hinaus halten sie Kontakt zu Schulen und Ausbildungsbetrieben und begleiten die Kinder und Jugendlichen bei Arztbesuchen und zu Behörden.

Im Hort betreuen Erzieher die Kinder nach Schulschluss oder auch vor Beginn des Unterrichtes. In anderen Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit geben sie Hilfe zur Planung und Organisation der Freizeit und helfen bei persönlichen Problemen.

Zu den sozialpädagogischen Aufgaben der Erzieher kommen meist noch organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten hinzu.

Einsatzmöglichkeiten

  • Kindergarten
  • Hort
  • Kinder- und Jugendheim
  • Kinderferieneinrichtungen

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung erwerben die Schüler Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die den vielfältigen Anforderungen des sozialpädagogischen Handlungsfeldes gerecht werden. Dabei geht es um die Entwicklung von aufgaben- und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen. Deshalb findet der Unterricht in Lernfeldern statt. Die Lernfelder bilden thematische Einheiten, die sich auf die komplexen beruflichen Aufgaben beziehen.

Die praktische Ausbildung erfolgt in der vollzeitschulischen Ausbildung für eine Zeit von mehreren Wochen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kita, Hort, Jugendarbeit) und schließt sich jeweils an einen großen theoretischen Ausbildungsblock an. Für die berufsbegleitende Ausbildung gelten abweichende Regelungen, siehe Infomaterial).



Zugangsvoraussetzungen

Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  und
erfolgreicher Abschluss einer für den Berufsgang förderlichen, mindestens 2-jährigen und anerkannten Berufsausbildung (z. B. SozialassistentIn) oder
Fachhochschulreife Fachrichtung "Gesundheit und Soziales" oder
erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule in einer anderen Fachrichtung oder
allgemeine Hochschulreife und zusätzlich eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen


  oder
erfolgreicher Abschluss einer mindestens 2-jährigen und anerkannten Berufsausbildung sowie 2-jährige bzw. 1-jährige förderliche Berufstätigkeit, z. B. Sozialassistent, Ergotherapeut, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hauswirtschafter oder vergleichbare Ausbildungen oder
  oder
erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren in Vollzeitbeschäftigung
Persönliche Voraussetzungen
Bereitschaft zur Arbeit mit Menschen
Sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
psychische Belastbarkeit und Stabilität
Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit
Einfühlungsvermögen und Selbstkontrolle



Zusätzlich besteht für Absolventen der Ausbildung zum Erzieher die Möglichkeit, an der Evangelischen Hochschule Dresden (ehs) ein verkürztes und berufsbegleitendes Bachelorstudium der Sozialpädagogik  - Schwerpunkt Elementar- und Hortpädagogik aufzunehmen. Aufbauend auf den an den Freien Schulen Annaberg erworbenen Abschluss als staatlich anerkannte(r) Erzieher/-in erfolgt eine Anrechnung der Fachschulausbildung, diese ermöglicht eine verkürzte Studiendauer von nur 5 Semestern.

Unter dem Link wird das Studium direkt vorgestellt:
https://www.ehs-dresden.de/studium/studiengaenge/bildung-und-erziehung/sozialpaedagogik-schwerpunkt-elementar-und-hortpaedagogik-bachelor-berufsbegleitend/eckdaten-des-studiengangs/




Kostenfreie Zusatzqualifikation:
Lehrgang "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder"
Altenpflege(r):

Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 bilden wir letztmalig in der Fachrichtung Altenpflege aus.

Im Schuljahr 2020/2021 beginnen wir mit der neu geregelten generalisitischen Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann


gemäß bundeseinheitlichem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) vom 17. Juli 2017 sowie der Ausbildungs- und Prüfverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs-und-Prüfungsverordnung - PflAPrV) vom 2. Oktober 2018
Ausbildungszeitraum: 31.08.2020 - 30.08.2023

Im Schuljahr 2019/2020 kann letztmalig die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger nach alter Verordnung begonnen werden.
(die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Ausbildung nach alter Verordnung)


Berufsbild

Altenpfleger arbeiten selbständig und eigenverantwortlich in der Betreuung und Pflege alter Menschen. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege, beim Reichen der Nahrung und bei der Ausführung ärztlicher Verordnungen wie Wechsel von Verbänden und Verabreichen von Medikamenten sowie Anleitung zur Gesundheitsvorsorge. Altenpfleger/-innen wirken auch bei der Behandlung und Rehabilitation kranker und pflegebedürftiger, behinderter und desorientierter alter Menschen mit.

Neben medizinisch-pflegerischen Aufgaben betreuen und beraten Altenpfleger/-innen ältere Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Sie helfen bei der Erhaltung der selbständigen Lebensführung, leiten zur Freizeitgestaltung an, organisieren Feiern und Ausflüge und begleiten die älteren Menschen bei Behördengängen und Arztbesuchen.

In der ambulanten häuslichen Pflege arbeiten sie mit den Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und leiten diese in der häuslichen Altenpflege an.

Berufschancen

Durch den gestiegenen und weiter steigenden Anteil alter Menschen in unserer Gesellschaft sind die Chancen auf einen gesicherten Arbeitsplatz so groß wie in kaum einem anderen Bereich.

Sie können tätig sein in:

  • Altenpflegeheimen
  • Seniorenwohnheimen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • Einrichtungen des betreuten Wohnens für ältere Menschen
  • geriatrischen und gerontopsychiatrischen Kliniken
  • Krankenhäusern mit geriatrischem Profil
  • Altenbegegnungsstätten
  • Kurzzeitpflege
  • MDK/Heimaufsicht

Ausbildungsinhalte

  • Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten, die den Teilnehmer in die Lage versetzen, die berufstypischen Tätigkeiten sach- und fachkundig ausführen zu können
  • Ausbildung der Fähigkeiten zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Lösung von Aufgaben bei der Betreuung und Pflege alter und hilfsbedürftiger Menschen
  • Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege
  • Gesundheitsvorsorge einschließlich Ernährungsberatung
  • Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen
  • umfassende Begleitung Sterbender

Voraussetzungen

Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und Berufsausbildung von mind. 2-jähriger Dauer
Hauptschulabschluss und ein zusätzlich ergänzendes Schuljahr (z.B. BVJ oder BGJ)
gesundheitliche Eignung
  +
Vorlage eines Ausbildungsvertrages