Praxisanleitung nach Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe - SächsGfbWBVO vom 22.05.2007, rechtsbereinigt mit Stand vom 02.07.2013
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Praxisanleiter / Praxisanleiterin.

Weiterbildungsinhalte

Sozialwissenschaften (Grundstufe) mit Lehrinhalten aus der 
Psychologie,
Kommunikation und Gesprächsführung,
Beruf, Berufsverständnis und Berufshygiene,
Soziologie,
Pädagogik
Spezifische Sozialwissenschaft (Aufbaustufe) mit
Übungen zur Kommunikation und Gesprächsführung
Pädagogik in Anleitungssituationen
Rechtslehre

Aufnahmevoraussetzungen an der Weiterbildungseinrichtung

Allgemeiner Antrag mit:

Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung
Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf
Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit Nachweis der Berufserfahrung von 24 Monaten
Erklärung des Arbeitgebers mit der Genehmigung der Weiterbildung